AGB

Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von digitalem Bildmaterial zur
Vergabe von Nutzungsrechten des Presseteams Thomas & Thomas / Gültig ab 1.
Januar 2011.


A. Allgemeines
1. Alle Angebote, Herunterladen von Fotos, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten
erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung
durch Thomas & Thomas, Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen,
Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3. Heruntergeladenes oder geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Thomas &
Thomas / Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von
Nutzungsrechten i. S. d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
B. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines
Bildes als Vorlage für Internetpublikationen oder digitales Composing, Zeichnungen,
Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und
Kundenpräsentationen sowie von Bilddetails, die mittels Montagen, Digitalisierung,
Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen
Bildes werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und
Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den
Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils
geltenden Honorarsätzen von Thomas & Thomas berechnet. Macht der Besteller keine genauen
Angaben, ist Thomas & Thomas berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets
netto ohne Mehrwertsteuer und KSV-Abgabe.
3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang
und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Zeitschriften-Cover, CD-Cover, ein
Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv
erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für dasselbe Bild
im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen
mindestens einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen Grundhonorars.
6. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise
nutzen will, ist Thomas & Thomas berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in
Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung nicht erfolgte.
7. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein
bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
8. Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer, Bildnummer (Leitzahl)
und des Namens des Autors geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwands
richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher
Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht
am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Fotos werden von Thomas & Thomas nur zur
vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten
nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen,
Nachfotografieren, Fotocomposing, Digitalisierung oder andere elektronische Hilfsmittel ist
nicht gestattet. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig
und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe unseres Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte
ist nicht gestattet.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats
(Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die
Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts
durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir
keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten
gegenüber schadensersatzpflichtig.
5. Die Abbildung bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell
erfolgen.
6. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die
Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
D. Urheberrecht / Belegexemplare
1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und
Urhebervermerk (T&T / Urheber) und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung
zum jeweiligen Bild bestehen kann.
2. Ziffer 1 gilt auch für Einblendungen in Fernsehsendungen, Filmen, im Internet und anderen
Medien.
3. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei
vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Einblendungen
unserer Fotos (Ziffer 2) sind uns umgehend vom Besteller mitzuteilen.
E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Punkt G. 7.)
1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials,
unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte wird vorbehaltlich der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen
des üblichen Nutzungshonorars fällig.
2. Unterbleibt der Urheber- und / oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen
Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. unserer
Verwaltungskosten.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
G. Kosten
Bearbeitungskosten für Auswahlsendungen inklusive Versand: Pro angefangene Stunde ab
45 Euro
High Resolution Abspeicherung aus unserer Datenbank: Pro Bild in High Resolution: 15
Euro
Monatspauschale für High Resolution Abspeicherung ab 125 Euro
Thomas Lüders, Inhaber
Hamburg im Januar 2011